Krankenzusatzversicherung

Wechsel in die private Krankenversicherung

Wechsel Private Krankenversicherung

FAQ private Krankenversicherung





Um von der gesetzlichen Krankenkasse wechseln zu können, sodass die vielfältigen Vorteile einer privaten Krankenversicherung genutzt werden können, schreibt der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen vor.

So ist dies allen Arbeitnehmern, die die Versicherungspflichtgrenze mit einem Arbeitsentgelt, dem sogenannten Brutto-Arbeitseinkommen, überschreiten, erlaubt. Dabei liegt die sich jährlich ändernde Grenze bei 48.150 Euro im Jahr 2008. Hier ist ein Wechsel meist besonders lukrativ, da er mit vielen zusätzlichen Gesundheitsleistungen verbunden ist.

Auch für Freiberufler, Selbständige sowie Unternehmer besteht die Möglichkeit eines Wechsels unabhängig von dem erzielten Einkommen. private Krankenversicherung
Dem Personenkreis der Beamten wird ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, sich privat zu versichern. Sie bekommen sogar einen großen Bonus, weil für sie ein prozentualer Beihilfezuschuss zu den anfallenden Krankheitskosten gezahlt wird, die in der Regel ca. 50 bis 70 Prozent der gesamten Aufwendungen beträgt. Dies richtet sich speziell nach den familiären Verhältnissen. Sollten Kinder mit versichert sein, beläuft sich dieser Satz auf 80 Prozent.

Bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres sind Studenten ohne jegliche Beitragszahlungen gesetzlich in der Familienversicherung mit eingeschlossen. Bis zum 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr sind sie zudem bei Zahlung eines einheitlichen Betrages gesetzlich krankenversichert. Danach stehen sie dann vor der Wahl zwischen dem gewohnten Standard oder den preiswerten sowie leistungsstarken Tarifen der privaten Krankenversicherungen.

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