Krankenzusatzversicherung

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (korrekterweise Versicherungspflichtgrenze) ist die Grenze, bis zu der ein Versicherter, bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, wenn dieser nicht Selbständig, Freiberufler oder anderweitig von der gesetzlichen Krankenversicheurng befreit ist.

Diese Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt.

Sobald das Einkommen des Versicherten in 3 aneinanderfolgenden Jahren, diese Versicherungspflichtgrenze überschreitet und voraussichtlich auch das kommende Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann der Versicherte selbst wählen, wie er sich in Zukunft Krankenversichern möchte.

Er hat dann die Möglichkeit weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkase zu versichern oder aber in eine private krankenversicheurung zu wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2008 bei 48.150 €/Jahr.

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