Standardtarif der privaten Krankenversicherung ab 2009
Ab dem Jahr 2009 wird der bisherige Basistarif der Privaten Krankenversicherungen (PKV) vom Standardtarif abgelöst. Dieser Tarif richtet sich nach den Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeboten werden. Die Privaten Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, diesen Standardtarif anzubieten.
Die Beitrage für diesen Standardtarif dürfen den Höchstsatz der Gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Auch dürfen Patienten mit Vorerkrankungen nicht mehr abgelehnt werden. Familienmitglieder müssen sich etra versichern. Sie sind hier nicht, wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen, mitversichert.
Abgerechnet wird beim Arzt wie bisher auch, nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das kann allerdings bedeuten, dass die Privaten Krankenkassen bei diesem Tarif nicht den vollen Umfang der Rechnung übernehmen. Der Grund dafür ist, dass Privatpatienten höher abgerechnet werden. Und bei dem Standardtarif werden nur die Leistungen abgedeckt, die von den Gesetzlichen Krankenkassen auch übernommen werden.
Natürlich ist es möglich, mit dem Arzt zu reden, damit dieser nach der Gebührenordnung der Gesetzlichen Krankenkassen abrechnet. Aber wer verzichtet schon gerne auf ein Teil seines Honorares?
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