Die Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform betrifft die Gesundheitsversicherung in Deutschland und umfasst die Hauptbestandteile: Leistungen, Wettbewerb, Bürokratie und Finanzierung der Krankenkassen.
Als notwendig erachtete Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden ausgebaut. Dazu zählen unter anderem: Versorgung von Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, Schmerzbehandlung und würdevolles Sterben, Rehabilitationsmaßnahmen in häuslicher Umgebung, Mutter-Kind bzw. Vater-Kind Kuren, Anspruch auf Schutzimpfungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bauen den Wettbewerb unter sich aus, indem sie ihren Mitgliedern individuell anpassbare Tarife, Vertragsformen und Versorgungsformen anbieten. Die privaten Krankenversicherer verstärken ebenfalls den Wettbewerb unter sich, indem sie den Versicherten den Basistarifs und die Übertragung der Alterungsrückstellungen anbieten.
Die überflüssige Bürokratie wird abgebaut, indem zukünftig eine einzige Dachorganisation (der „Spitzenverband Bund“) die derzeit sieben ersetzt. Ferner dürfen die gesetzlichen Krankenkassen fusionieren, um wettbewerbsfähiger und für ihre Mitglieder kostengünstiger zu werden. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss verbessert seine Organisation und beschleunigt seine Schiedssprüche.
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen wird umgestellt und modernisiert, um gerechter und transparenter zu werden. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt. Demzufolge werden alle gesetzlich Versicherten einen gleich hohen (von der Bundesregierung festzulegenden) Beitragssatz zu zahlen haben. In den Gesundheitsfonds fließen zusätzliche Steuergelder und zwar zu einem kontinuierlich ansteigenden Anteil. Diese Steuermittel werden unter die Krankenkassen verteilt und zwar je nach Bedarf deren Mitglieder.
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